Frage |
Welche Schallschutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgesehen? | Allgemein |
Antwort |
Schallschutzmaßnahmen Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche (§ 41 BImSchG) gilt die folgende Rangfolge:
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung für verbleibende Nutzungsbeeinträchtigungen bei unvermeidbarer Überschreitung von Immissionsgrenzwerten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/schienenverkehrslaerm.pdf |