Frage |
Was bedeutet Imissionsgrenzwert | Allgemein |
Antwort |
Immissionsgrenzwerte (Lärmvorsorge)
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung vonSchienenwegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwertenicht überschreitet:
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen Tag: 57 dB(A) Nacht: 47 dB(A)
2. in reinen und allgemeinen Wohn- sowie in Kleinsiedlungsgebieten Tag: 59 dB(A) Nacht: 49 dB(A)
3. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten Tag: 64 dB(A) Nacht: 54 dB(A)
4. in Gewerbegebieten Tag: 69 dB(A) Nacht: 59 dB(A) |