Frage
Was bedeutet Imissionsgrenzwert Allgemein
 
Antwort

Immissionsgrenzwerte (Lärmvorsorge)

Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist

bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung vonSchienenwegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel

einen der folgenden Immissionsgrenzwertenicht überschreitet:

1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen

Tag: 57 dB(A) Nacht: 47 dB(A)

2. in reinen und allgemeinen Wohn- sowie in Kleinsiedlungsgebieten

Tag: 59 dB(A) Nacht: 49 dB(A)

3. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten

Tag: 64 dB(A) Nacht: 54 dB(A)

4. in Gewerbegebieten

Tag: 69 dB(A) Nacht: 59 dB(A)