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Bad Krozinger Botschaft  
 

Botschaft der Region am Oberrhein und Hochrhein an die Bundesregierung

- zum verbesserten Lärmschutz entlang der Aus- und Neubaustrecke „Rheintalbahn“ -

I. Die Region am Oberrhein und Hochrhein bekennt sich zum vorrangigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel und fordert eine zügige - und das heißt auch rechtssichere - Realisierung des Gesamtprojektes bis zum Jahr 2015. Gleichzeitig fordert die Region am Oberrhein und Hochrhein, dass die Rheintalbahn sowohl menschen- als auch umweltgerecht geplant und betrieben wird. Die Region kann es nicht hinnehmen, dass mit Inbetriebnahme der Alpentransversale in der Schweiz der Zubringerverkehr auf deutscher Seite über die bestehende Rheintaltrasse abgewickelt wird.

II. Die derzeit maßgebliche Rechtslage ist ebenso wie die technische Ausrüstung des Rollenden Materials nicht mehr zeitgemäß. Um eine Akzeptanz für das Jahrhundertbauwerk „Aus- und Neubaustrecke der Rheintalbahn“ in der Region zu erreichen, ist folgenden Bedingungen Rechnung zu tragen:

  • Im Interesse der von der Rheintalbahn und besonders vom nächtlichen Güterzuglärm betroffenen Menschen fordern die Unterzeichner die Bundesregierung auf, für die Planung von neuen DB-Schienenwegen einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen, insbesondere die 16.BImSchV, zu novellieren. Der bei der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen in aktuellen Schienenbau- und -ausbauprojekten der DB AG angewandte sog. Schienenbonus von –5db(A) ist abzuschaffen. Bei der Auslegung von Schutzmaßnahmen sind Schienenboni nur noch in plausibel begründeten Ausnahmefällen (z.B. wenig befahrene Nebenstrecken, Stadtbahnstrecken) zu akzeptieren.
  • Im Interesse aller an Schienenwegen lebenden Menschen fordern die Unterzeichner die rasche Umsetzung eines nationalen und EU-weiten Sanierungskonzeptes für das „Rollende Material“. Erkenntnisse aus der Schweiz zeigen, dass nach dem aktuellen Stand der Technik mittels der Sanierung des „Rollenden Materials“ eine Lärmreduktion um bis zu 70 % gegenüber älteren Zügen möglich ist.

III. Die Landesregierung Baden-Württemberg wird gebeten, die genannten Forderungen an die Bundesregierung zu unterstützen und ggf. über eine Bundesratsinitiative auf die Änderungen der o.g. Rechtslage hinzuwirken.

Bad Krozingen, 18. November 2005

 
 
 
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